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Quelle: Shutterstock / Thampapon
WINDKRAFT OFFSHORE:
Um „Gennaker“ könnte der Rechtsfriede einkehren
Der künftig größte deutsche Ostsee-Windpark könnte rechtlich leichter durchgehen: Der Nabu will sich mit dem „Gennaker“-Projektierer vergleichen. Das teilt er auf Anfrage mit.
 
Für den Projektierer des geplanten 977-MW-Windparks „Gennaker“, Skyborn Renewables, hat sich der Wechsel zu größeren, aber weniger Windturbinen möglicherweise auch rechtlich gelohnt: Der Naturschutzbund Mecklenburg-Vorpommern befindet sich mit Skyborn in Vergleichsverhandlungen. Ganz ist die Messe aber noch nicht gelesen.

Wie berichtet, hatte Skyborn Renewables − damals noch Teil von WPD, heute Teil von Global Infrastructure Partners / Blackrock − 2019 für das ursprüngliche 927-MW-Windparkvorhaben „Gennaker“ vor der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst eine immissionsrechtliche Genehmigung erhalten. Anrainergemeinden und ein Tourismusverband klagten dagegen 2021 erfolglos vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald, aber eine erst im März 2024 eingelegte Klage des Nabu-Landesverbandes ist seither immer noch anhängig, und „einen voraussichtlichen Entscheidungszeitpunkt kann ich noch nicht mitteilen“, schreibt der OVG-Pressesprecher auf Anfrage.

Doch ebenfalls im Vorjahr plante Skyborn die Windparkfläche zusammen mit dem Windturbinen-Hersteller Siemens Gamesa um und will nun die ursprünglichen 103 Windräder mit einer Höchstleistung von 9 MW durch nur 63 mit Einzelleistungen von bis zu 15 MW ersetzen. Dazu hat Skyborn Änderungen im immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren beantragt, von denen der Nabu diesen Mai erfuhr und danach dazu Stellung nahm − wie genau, das teilte Landesgeschäftsführerin Rica Münchberger nicht mit. Am 18. Juli jedenfalls ist die Frist für Stellungnahmen ihr zufolge abgelaufen.

Die Klage des Nabu bezog sich aber auf den ursprünglichen Bescheid. Der könnte gegenstandslos werden, sobald die beantragten Änderungen ebenfalls genehmigt sind. Die Änderungen haben jedenfalls den Naturschutzverband zu einer konzilianteren Haltung bewogen. Münchberger zu dieser Redaktion: „Wir befinden uns derzeit mit der Antragstellerin in Vergleichsverhandlungen.“ Das kann das Gericht weder bestätigen noch dementieren, sofern es sich um außergerichtliche Verhandlungen handelt, und das ist offenbar hier der Fall.

Aber auch sonst sind beim OVG bisher nach dessen Darstellung überhaupt keine Klagen gegen die Änderungen eingegangen. Nabu und Skyborn könnten theoretisch ihren alten Rechtsstreit schlicht für „erledigt“ erklären, wenn die (alte) Genehmigung während des Gerichtsverfahrens wegfällt, weil sie von einer neuen ersetzt wurde. Ob das auch hier möglich ist, zu dieser „Rechtsfrage“ in einem anhängigen Verfahren durfte sich die OVG-Pressestelle nicht äußern.

Der nach einer Art Vorsegel benannte Windpark „Gennaker“ soll mit zwei Jahren Verspätung (wir berichteten) 2028 fertig wären. Er wäre dann der größte in der deutschen Ostsee. 2030 will dann Total Energies sein 1.000-MW-Windparkprojekt ans Netz bringen.

Seine ursprünglichen Bedenken gegen „Gennaker“ hat der Nabu im Internet veröffentlicht .
 

Georg Eble
Redakteur
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Dienstag, 22.07.2025, 17:06 Uhr

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